Jura, Juristen und die Sprache: Alles ‚Bashen‘? Recht und Rechtsprechung in Deutschland

Collage aus modernem Büro mit einer
Bilder von Gordon Johnson und u_4ae2nmfhdb auf Pixabay

„Juristendeutsch“: Das ist ein recht alter Begriff für die Tatsache, dass Juristen oft ein Deutsch sprechen, das Nicht-Juristen fremd, um nicht zu sagen, unverständlich, erscheint.

Manchen Menschen ist das unangenehm. Weil sie sich vielleicht herabgesetzt fühlen. Als wären sie selbst ungebildet und könnten Deutsch nicht richtig.

Aber Tatsache ist auch: Jura und Gesetze und Rechtsprechung haben sich über Jahrhunderte weiter entwickelt. Das BGB, das bürgerliche Gesetzbuch Deutschlands, geht in seinem Kern auf das römische Recht zurück und das ist über 2000 Jahre alt.

Warum aber müssen denn Gesetzestexte so verschwiemelt, scheinbar, oder verklausuliert und fast wie mit X Knoten versehen daher kommen, so dass ein Durchschnittsbürger Mühe hat, sich einen Reim darauf zu machen?

Es liegt daran, dass Sprache nicht wie strenge mathematische Formeln funktioniert. Wenn man sich nur ein wenig Mühe gibt, ist es oft sehr leicht, Sätzen und Ausdrücken zwei- und mehrdeutige Bedeutungen ‚anzudichten‘, ‚herauszulesen‘.

Aber das gerade sollte soweit es geht, in der Rechtsprechung, also vor Gericht, vermieden werden: Denn je unklarer und mehrdeutiger ein Gesetz formuliert ist, je mehr Auslegungsmöglichkeiten es zulässt, desto schwieriger und langwieriger wird die Urteilsfindung in Prozessen. Denn natürlich sind nicht nur Richter jahrelang geschult, also studieren Jura, werden dann an Gerichten in Prozessrecht geübt; auch Anwälte sind es.

Aber auch Gesetzestexte entwickeln sich. Schon vor mehr als 20 Jahren wurde im Bundestag darüber debattiert, und entschieden, wie und dass Gesetze verständlicher werden könnten und sollten.

Dennoch: Dieses Thema ist nicht trivial, und viele der Juristinnen und Juristen, die mit Leib und Seele dafür arbeiten, dass die deutsche Rechtsprechung gut ist, verdienen unseren Dank und unsere Anerkennung. (Schwarze Schafe gibt es leider überall, ob da oder dort…)

Aber, wir leben in einem ‚Rechtsstaat‘; der Schwächen hat.

Es bedeutet, dass wir die Möglichkeit haben, unsere Rechte und Pflichten einzuklagen. Ja, sogar die Pflichten: Würde ich in der Ausübung meines Amtes oder Berufes verhindert, wäre das je nach Fall … einklagbar.

Es bedeutet, dass wir auch die Politiker oder Behörden, die uns falsch behandeln oder ihre Arbeit nicht tun, zur Rechenschaft ziehen (lassen) können.

Das ist, weltweit betrachtet, nicht selbstverständlich.
Eine starke Errungenschaft der Demokratie, in der wir leben.