
Erst recht seit der Corona-Pandemie ist es wieder ein großes Thema gewesen: Wer darf wem was vorschreiben oder untersagen? Und warum? Anders ausgedrückt: Was sind die Maßstäbe? Was ist ‚gut‘, in einer Situation? Und warum? Wer oder was weicht ab? Gibt es mildernde Umstände?
Hilfreich kann der Blick in die Geschichte sein. Woher kam es, dass der Wunsch nach Demokratie laut wurde?
Es folgt der Versuch einer Übersicht:
Vor den demokratischen Bewegungen waren Monarchie und Feudalismus die regierenden Gesellschaftsformen. Sie waren ungerecht, im Extrem: Wer einen Adelstitel oder Land hatte, war Teil der gesetzgebenden Versammlung(en). Teils gab es keine Gesetze, vor allem wenig oder keinen Schutz derer, die in Abhängigkeit lebten, Bauern etwa und Leibeigene. Frauen sowieso nicht.
Im Zuge der Ausprägung der bürgerlichen Gesellschaften, des Kapitalismus, der das Geld zur wesentlichen ‚Grundmaterie‘ auch im Zuge der Industrialisierung machte, wurden schon durch Kaufleute und nicht-adelige Bürger Rufe nach mehr Gleichberechtigung laut.
„Freiheit, Gleichheit, Brüderlichkeit“, waren die Grundpfeiler damals und sind es immer noch, für moderne Demokratien, wobei
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- Freiheit sich bezieht auf Meinungs- und Berufsfreiheit, Presse- und Versammlungsfreiheit.
- Gleichheit bezieht sich auf die Gleichheit aller Bürger vor dem Gesetz: Niemand darf bevorzugt oder benachteiligt werden, aufgrund irgendwelcher Merkmale, seien es Religion, Hautfarbe oder Geschlecht.
- Brüderlichkeit, aus den ursprünglichen Zusammenhängen entstanden, sollte in ‚Mit-Menschlichkeit‘ übersetzt werden.
Dazu kommt, dass in einer funktionierenden Gemeinschaft, einem Zusammenleben, immer Rechte und Pflichten gelten. In allen Arten von Gemeinschaften, ob größere oder kleinere.
Es ist ein „Gesellschaftsvertrag“, den wir eingegangen sind: Wir einig(t)en uns darauf, dass wir so zusammen leben wollen, dass Rechte und Sicherheit geschützt werden. Bestmöglich.
Und niemandem geschadet.
Das ist im Einzelfall nicht trivial. Dazu gibt es auch das Prinzip der Gewaltenteilung. Um einseitige Entscheidungen zu vermeiden, werden drei Kräfte getrennt in gesetzgebende, rechtsprechende und ausführende Organe: Legislative, Judikative und Exekutive.
Die Entscheidungen, die manchmal zu treffen sind, sind nicht nur komplex, im Sinne der betroffenen Menschen oder Dinge. Sie sind oft auch eine ‚Kostenfrage‘. Die Interessen aller Beteiligten einer Gemeinschaft immer unter einen Hut zu bringen, kann schwer bis unmöglich sein.
Dann gilt der Mehrheitsgrundsatz: Was ist für alle oder eben die meisten Menschen die bestmögliche Lösung?
Lösungen finden ist zu Zeiten vielleicht die schwierigste, anspruchvollste und schönste Aufgabe, die es gibt.







