Gucker, Gucklöcher und moderne Technik – oder: Langeweile und Anmaßung

Ein leerer Raum, durch das Schlüsselloch gezeigt.
Image: Creative Commons license, Wikimedia Commons, courtesy larsjuh

Es gab sie zu allen Zeiten: Die ‚Spanner‘, die ‚peeping toms‘, die Schlüssellochgucker, die Fensterspäher und Gardinenhorcher. In diesen Zeiten haben sie es besonders gut, könnte man sagen. Denn diejenigen, die sich gerne angucken lassen, die Exhibitionisten, haben es online auch leicht.

Aber auch andere Technik ist ja leider auch dort zur Verfügung, wo Anmaßung hinzu kommt: In öffentlichen Bereichen etwa, wo Kameras sogar sichtbar sind. Aber auch kleinere Geräte sind nicht nur in Gebrauch, sondern leicht anzuwenden.

Es geht bei dem Prinzip vielleicht ein wenig danach, dass Toleranz dann angebracht ist, wenn sich die ‚Seelenverwandten‘ finden: Solche, die gerne spannen oder spähen. Und diejenigen, die sich gerne angucken lassen.

Anmaßung kommt dann ins Spiel, wenn Techniken und Geräte ohne Einwilligung angewendet werden.

Wenn Menschen ausgespäht  oder ‚betrachtet‘ werden, ohne dass sie darum gebeten hätten. Und die Spähenden sich anmaßen, davon auszugehen, wenn sie selbst es nur ausreichend wollen, sei das Rechtfertigung genug.

Dem ist nicht so. In Europa und besonders in Deutschland und sogar durch die Menschenrechtskonvention der UNO ist das Recht auf Privatsphäre geschützt.

Ohne Einwilligung zu ’spannen‘, wie und womit auch immer, ist strafbar, eine Straftat. Nicht mehr, nicht weniger.